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Das Amtsgericht Koblenz hat der Ersten Vorsitzenden mitgeteilt, dass die Kulturwissenschaftliche Gesellschaft mit Wirkung vom 15. Mai 2015 als eingetragener Verein im Vereinsregister geführt wird. Nun können wir auch die nächsten Schritte in Angriff nehmen (Gemeinnützigkeit, Spendenabzugsfähigkeit).