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Mitgliedschaft

Mitglied werden!

111 Gründungsmitglieder haben die Kulturwissenschaftliche Gesellschaft am 23. Januar 2015 gegründet, inzwischen ist sie auf etwa 360 Mitglieder aus 12 Nationen angewachsen. Wir freuen uns jederzeit über weitere Mitglieder, die sich am Aufbau der Gesellschaft und an deren Aktivitäten beteiligen möchten.

Ordentliches Mitglied kann laut Satzung jede volljährige natürliche Person werden oder jede juristische Person (Institution), insofern diese auf dem Gebiet der Kulturwissenschaft oder der kulturwissenschaftlich orientierten Disziplinen tätig sind. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele der Gesellschaft ideell und finanziell unterstützen will – dies betrifft z.B. die institutionellen Mitgliedschaften. Aufgrund der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt im Januar 2016 kann die Gesellschaft steuerlich absetzungsfähige Spendenquittungen ausstellen.

Folgende Mitgliedsbeiträge wurden auf der Gründungsversammlung beschlossen:

    • 125,- Euro (Institutionenmitgliedschaft, enthebt nicht von einer Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied)
    • 75,- Euro (Professor/in, voll Berufstätige)
    • 45,- Euro (wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, nicht voll Berufstätige)
    • 30,- Euro (nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter/in kulturwissenschaftlicher Einrichtungen)
    • 15,- Euro (Student/in, Promovend/in ohne Stelle, Arbeitssuchende)

Wer Mitglied werden möchte, fülle bitte den oben und unten angefügten Mitgliedsantrag vollständig aus und schicke ihn an die Geschäftsstelle der Gesellschaft unter der folgenden Adresse:

Geschäftsstelle der
Kulturwissenschaftlichen Gesellschaft e.V. (KWG)
c/o Universität des Saarlandes
Kunst- und Kulturwissenschaften
z.Hd. Jonas Nesselhauf
Campus, B3.2
66123 Saarbrücken

Mail: geschaeftsstelle@kwg-ev.org

Kontoverbindung:

Kulturwissenschaftliche Gesellschaft e.V.
Volksbank RheinAhrEiffel eG
IBAN: DE80 5776 1591 0458 1930 00
BIC: GENODED1BNA
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE36ZZZ00001754245

Der Mitgliedsbeitrag wird unmittelbar nach Mitgliedschaftsbeginn und ansonsten für alle Mitglieder per Sepa-Lastschrift im Frühjahr jeden Jahres eingezogen. Auf Wunsch stellt die Geschäftsstelle Rechnungen aus.

Für eine Kündigung benötigen wir bloß ein formloses und unterschriebenes Kündigungsschreiben — entweder per Post oder als Scan per E-Mail.

125,- €

Institutionen

enthebt nicht von einer Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied

 

75,- €

 

Professor/in, voll Berufstätige

45,- €

 

wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, nicht voll Berufstätige

30,- €

 

nicht-wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in kulturwissenschaftlicher Einrichtungen

15,- €

 

Student/in, Promovend/in ohne Stelle, Arbeitssuchende

Ihr Mitgliedsantrag zum Download